Mehr als drei Jahre saß ein Angeklagter im sogenannten Reichsbürger-Komplex wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt – und ihn freigelassen.
Bemerkenswert ist ein Aspekt in der Abwägung des Gerichts: Der Senat verweist darauf, dass die dem Verfahren zugrunde liegende Gruppierung bereits frühzeitig unter staatlicher Beobachtung gestanden habe. Ihre tatsächliche Gefährlichkeit sei deshalb als vermindert einzustufen. Zudem berücksichtigt das Gericht die erhebliche mediale Aufmerksamkeit, die das Verfahren bundesweit erfahren hat – und spricht in diesem Zusammenhang ausdrücklich von vorverurteilender Berichterstattung, die in die Gesamtbewertung einfließt.
Der Beschluss, aus dem aus juristischen Gründen nur indirekt zitiert wird, liegt NIUS exklusiv vor.
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