In Frankreich ist die Todesstrafe seit 1981 verboten – aber nur im Strafrecht. In der Politik nicht. Da gibt es die „Todesstrafe“ bis heute. Da übt eine politische Justiz Rache an Volksvertretern, die ihr ideologisch nicht passen, um sie mit allen Mitteln aus dem Verkehr zu ziehen. Man könnte auch sagen: um sie mit allen Mitteln politisch zu ermorden.
Eine Illustration des Romans „Der letzte Tag eines Verurteilten“ von Victor Hugo. Die Todesstrafe ist längst abgeschafft im französischen Strafrecht. Aber nicht in der Politik.
Denn das Urteil, welches das Tribunal correctionnel de Paris (im Endeffekt das Pariser Landgericht) am Montag dieser Woche gegen Marine Le Pen gesprochen hat, kommt einem Politmord gleich. Fünf Jahre lang ist sie ab sofort vom Tragen politischer Ämter ausgeschlossen, weshalb sie an der Präsidentschaftswahl 2027 nicht teilnehmen kann. Außerdem befanden die Richter Madame Le Pen sowie acht weitere derzeitige oder ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwölf ehemalige Assistenten der missbräuchlichen Verwendung öffentlicher Mittel in Höhe von 2,9 Millionen Euro für schuldig. Le Pen wurde zudem zur Zahlung einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt sowie zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die verbleibenden zwei Jahre soll sie unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen.
Drei Dinge an diesen Vorwürfen und der Verurteilung dafür sind sehr erstaunlich: Erstens hat die angebliche Zweckentfremdung dieser EU-Gelder durch den Front National (der Vorgängerpartei von Le Pens heutigem Rassemblement National) in den Jahren 2004 bis 2016 stattgefunden – ist also lange her und eventuell gar nicht mehr justiziabel. Trotzdem hat das Pariser Landgericht tausende Akten und noch mehr Zahlungen ausgewertet und ist bis ins Jahr 2002 zurückgegangen, um auf jeden Fall etwas zu finden. Zweitens hat Madame Le Pen bereits 2023, ohne Schuldanerkenntnis, 330.000 Euro an die EU-Kasse zurückbezahlt und alle auf sie entfallenden Teile der unterstellten Zweckentfremdung bereits gesühnt. Und drittens – und das ist der wichtigste Punkt – gibt es bei allen Assistenten der EU-Abgeordneten eine Schnittmenge zwischen ihren rein parlamentarischen Aufgaben und ihrer Tätigkeit für die Partei. Oft lässt sich gar nicht trennen, welcher Assistent wann wofür gearbeitet hat.
Marine Le Pen am Montag nach ihrer Verurteilung im französischen Sender TF1.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










