Die Aufsichtskammer des Obersten Gerichtshofs Polens hat das Ergebnis der Präsidentschaftswahl vom 1. Juni bestätigt. Dabei setzte sich der Kandidat der oppositionellen Konservativen (PiS) gegen Rafał Trzaskowski durch, den Kandidaten der Mitte-Links-Regierung von Premierminister Donald Tusk. Die Entscheidung vom 1. Juli, die trotz Einwänden von Justizminister Adam Bodnar getroffen wurde, war weithin erwartet worden – trotz Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung und Anfechtungen des Status der Kammer selbst, die von der vorherigen PiS-Regierung geschaffen worden war.
Nach polnischem Recht ist die Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof endgültig und kann im Inland nicht mehr angefochten werden. Aufgrund des umstrittenen Charakters der Aufsichtskammer könnten jedoch Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder beim Europäischen Gerichtshof eingereicht werden. Wähler konnten innerhalb von 14 Tagen nach offizieller Bekanntgabe des Ergebnisses durch die Wahlkommission (PKW) Petitionen einreichen. Das Gericht war dann verpflichtet, jede Beschwerde zu prüfen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Wahltag endgültig zu entscheiden.
Mehr als 53.000 Beschwerden wurden eingereicht, über 90 Prozent davon waren identisch und stammten aus einer Kampagne über angebliche Auszählungsfehler, die vom Familienanwalt Tusks und Abgeordneten Roman Giertych initiiert worden war. Zudem gab es Vorwürfe über statistische Auffälligkeiten bei Wahlbeteiligung und Stimmenanteilen, ungewöhnlich viele ungültige Stimmzettel sowie den Einsatz einer nicht lizenzierten digitalen „Check-in“-App, die angeblich späte Wähler blockierte.
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