Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und Verfassungsorgan – und doch leidet ausgerechnet seine Besetzung unter einem politischen Verfahren, das immer mehr Zweifel aufwirft. Als oberster Hüter des Grundgesetzes soll das BVerfG unabhängig urteilen – frei von parteipolitischen Interessen. Doch genau das wird durch die aktuellen parteipolitischen Spielchen und Interessen gefährdet.
Politiker entscheiden über die Besetzung der Richterposten. Dies geschieht erwartungsgemäß nicht neutral, sondern mit Blick auf parteitaktische Interessen. Die Folge: Ein Proporzsystem, das parteinahe Juristen nach Machtverhältnissen in das höchste Gericht bringt – und damit nicht nur dessen Glaubwürdigkeit, sondern letztlich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt – jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Artikeln 93 und 94 des Grundgesetzes sowie im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).
Doch auch wenn das Verfahren formal auf Konsens angelegt ist, hat sich in der Praxis längst ein inoffizielles Parteienkartell etabliert: Die großen Fraktionen verständigen sich im Vorfeld, wer „dran“ ist. Mal nominiert die SPD, mal die Union, mal die Grünen. Fachliche Eignung oder politische Unabhängigkeit scheinen zweitrangig. Grundsätzlich achten Parteien bei allen ihren Entscheidungen auf parteiliche Loyalität, ideologische Nähe und Verlässlichkeit im Sinne der eigenen Agenda. Von dieser Vorgehensweise weichen sie auch bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts erkennbar nicht ab.
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