Weitere gerichtliche Schlappe für NDR, SWR & Co im Correctiv-Dramolett

vor etwa 1 Jahr

Weitere gerichtliche Schlappe für NDR, SWR & Co im Correctiv-Dramolett
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 19. Juni 2025 (Az. 7 W 248/25, n.rk.) mehreren Verbreitern einer Dokumentation über das sogenannte Potsdamer Treffen untersagt, eine zentrale Aussage über Dr. Ulrich Vosgerau weiterhin zu verbreiten. Die betroffenen Parteien sind die öffentlich-rechtlichen Sender NDR und SWR, die Produktionsfirma zero one GmbH sowie Regisseur Volker Heise.

Konkret geht es um eine Dokumentation, die den Entstehungsprozess des hochumstrittenen Correctiv-Wannsee-Plots nachzeichnet. In einer entscheidenden Passage des Films wird Vosgerau so dargestellt, als habe er behauptet, der Verfassungsschutz selbst habe Correctiv über Inhalte des Treffens informiert. Diese Darstellung beruht auf einem irreführenden Zusammenschnitt.

Tatsächlich hatte Vosgerau im Interview mit den Filmemachern geäußert, Correctiv habe selbst versucht, das Treffen mit Richtmikrofonen zu belauschen. Dass die gezeigte Filmsequenz den Kontext verfälscht und eine andere Aussage suggeriert, wurde von den Produzenten im Gerichtsverfahren eingeräumt – gleichwohl wollten sie die Szene beibehalten. Das OLG Hamburg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass durch die Montage eine Tatsachenbehauptung suggeriert wird, die in dieser Form nicht gefallen ist und das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau verletzt. Die entsprechende Passage ist damit unzulässig und darf nicht weiterverbreitet werden.

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