In Thüringen haben bis August 2024 insgesamt 433 Personen Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Dies teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt auf Anfrage der Thüringer Allgemeinen mit. Die Anerkennungsquote ist jedoch auffallend niedrig: Bislang wurden lediglich zwölf Anträge bewilligt.
Unter den bewilligten Anträgen sind fünf Fälle von Impfschäden sowie jeweils fünf Anträge auf Waisen- und zwei auf Witwenversorgung – für Hinterbliebene. Ein weiterer Antrag auf Witwenversorgung wurde abgelehnt, während ein Waisenversorgungsantrag noch bearbeitet wird.
Die Bearbeitung solcher Anträge erfordert laut den Behörden eine detaillierte Prüfung jedes Einzelfalls. „Deshalb hat eine durchschnittliche Bearbeitungszeit keine Aussagekraft“, erklärte ein Sprecher des Landesverwaltungsamts gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Ärzte müssten konsultiert und Behandlungsunterlagen gesichtet werden, um den kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu bewerten.
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