Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sieht nach der neuen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbot neu definiert. Wanderwitz, der dem Bundestag bis 2025 angehörte, war bereits in der vergangenen Legislaturperiode Initiator eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes für ein Verbotsverfahren.
Gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken hatte er im November 2024 einen Antrag vorbereitet, mit dem das Bundesverfassungsgericht angerufen werden sollte. Ziel war es, das Verfahren noch vom alten Bundestag auf den Weg zu bringen. Doch der Vorstoß scheiterte – der Antrag kam nicht zur Abstimmung, da sich eine Mehrheit zunächst auf die Entscheidung des Verfassungsschutzes stützen wollte.
Diese liegt nun vor: Am Freitag veröffentlichte das BfV die Bewertung eines internen Gutachtens, das die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Die Behörde begründet den Schritt mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Grundlage seien „intensive und umfassende gutachterliche Prüfungen“. Das vollständige Dokument mit über 1.100 Seiten bleibt unter Verschluss – es ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt.
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