Es ist ein Gutschein, wie ihn Tausende Paare jedes Jahr verschenken: „Liebe im Doppelpack“, gebucht über die Jochen Schweizer GmbH. Sie wollten ein gemeinsames Erlebnis voller Adrenalin, Natur und Nähe. Im Sommer 2022 entscheidet sich ein Paar für eine Canyoning-Tour in der Almbachklamm im Salzburger Land. Was als Abenteuer beginnt, endet mit einem schweren Schicksalsschlag, der alles verändert: Die Frau ist seitdem querschnittsgelähmt.
Nun beschäftigen die Folgen des Unfalls gleich zwei Gerichte. Vor dem Landgericht München I streitet die AOK Hessen mit dem Münchner Erlebnisportal um 120.000 Euro Schadensersatz. Parallel dazu läuft am Landgericht Traunstein eine Klage der verletzten Frau selbst. Dort fordert sie 620.000 Euro vom Tourguide und vom regionalen Anbieter aus dem Berchtesgadener Land, einem langjährigen Erlebnispartner des Münchner Unternehmens.
Nach Angaben des Gerichts verletzte sich die Teilnehmerin „im Rahmen eines Sprunges erheblich“. Konkret soll es um einen Sprung aus rund zehn Metern Höhe gegangen sein. In der Szene ist das nicht ungewöhnlich. Canyoning lebt von genau diesen Momenten des Abseilens entlang von Wasserfällen, dem Rutschen durch ausgewaschene Felsen und dem Sprung in tiefe, scheinbar sichere Gumpen.
Almbachklamm im Salzburger Land: Hier ereignete sich der tragische Unfall im Sommer 2022.
Doch im konkreten Fall hatte der Sprung verheerende Folgen. Umstritten ist, ob die Frau zu diesem Sprung gedrängt wurde. Diese Frage wird in Traunstein verhandelt. Dort geht es um die unmittelbare Verantwortung vor Ort: Hat der Guide die Situation falsch eingeschätzt? War die Stelle geeignet? Wurde ausreichend aufgeklärt?
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