Der Aufwand ist enorm: 600 eng bedruckte Seiten legt der personalreiche Forschungsverbund „Motra“ vor. Motra steht kurz für „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“. Das wird durch gleich drei Ministerien gefördert: das Forschungsministerium, das Innenministerium und das Bildungsministerium. Dazu die private Fresenius-Hochschule, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das Wissenschaftszentrum Berlin, die Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) und die Universität Hamburg.
Das Bundeskriminalamt präsentierte diese Studie eines „phänomenübergreifenden Radikalisierungsmonitorings“, will sich selbst damit „zukunftsfest“ machen für einen „universalpräventiven Umgang“ der Behörde mit kritischen Medien.
Große Worte, dünner Inhalt. Die Folgen allerdings sind umso gefährlicher. Mit dem Bundeskriminalamt an der Spitze soll gegen all jene vorgegangen werden, die es wagen, die Regierung zu kritisieren. Oder Kritik auch nur lesen. Sie wissen doch: Unkontrolliertes Lesen gefährdet ‚UnsereDemokratie‘. Offensichtlich strebt das Bundeskriminalamt einen „universalpräventiven Umgang“ mit der Meinungsfreiheit an. Künftig also Zensur durch die Polizeibehörde, die eigentlich für Terrorismus und Organisierte Kriminalität zuständig ist?
Es ist schon bemerkenswert, in welche Nachbarschaft die Behörde, die unter Aufsicht von Innenminister Alexander Dobrindt steht, Journalisten damit rückt. Sagen wir, was es ist: Ein undemokratischer, grundgesetzfeindlicher Vorgang. Abweichende Meinung mag einem Minister nicht behagen und er darf gerne poltern – ein Fall für polizeiliche Verfolgung durch das Bundeskriminalamt ist sie nicht. Vielmehr werden die beteiligten Behörden, Minister und Universitäten ein Fall für den Verfassungsschutz – wenn es nach Recht und Gesetz geht. Denn die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt und darf nicht eingeschränkt werden.
Um es gleich zu sagen: Tichys Einblick gilt in diesem Paper als „rechtsaußen“. Und Sie, lieber Leser, auch. Das ist ein erschreckender Befund.
Aber worauf stützt sich Dobrindts Behörde eigentlich?
„Politische Alternativmedien – insbesondere dann, wenn sie von konservativen Eliten unterstützt werden – gestalten durchaus den öffentlichen Diskurs mit, tragen radikale/extreme Themen und Narrative in die Öffentlichkeit und tragen so zum Mainstreaming radikaler und extremistischer Ansichten bei.“
Darum geht es: um alternative Medien. Aber was oder wer sollen diese „alternativen Medien“ überhaupt sein? Und warum insbesondere sind sie „rechtsaußen“? Wissenschaft beginnt üblicherweise mit Begriffsklärung. Die wissenschaftliche Studie des BKA dagegen mit einem vorgefertigten Urteil.
Untersucht werden (wenn man das tatsächlich so nennen möchte) „insgesamt acht Marken, die den Kategorien rechtsaußen (Compact, Junge Freiheit, Tichys Einblick), linksaußen (Junge Welt, Jungle World) und islamisch (IslamiQ, Islamische Zeitung, Al Jazeera)“ zugeordnet wurden.
Aber was macht diese Medien, die nun alle sehr unterschiedlich sind, im Falle TE beispielsweise zu „rechtsaußen“? Was hat TE angestellt? Eine Begründung hätte man ja schon ganz gerne, wir möchten uns doch bessern, um von dem strengen Gesinnungs-Prüf-Gremium des Bundeskriminalamts die Absolution zu erhalten. Aber sie machen es uns nicht einfach.
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