Die USA entziehen mehreren Ausländern das Visum wegen ihrer hämischen Posts zur Ermordung von Charlie Kirk. Betroffen ist auch der deutsche Internetaktivist und ZDF-Drehbuchautor Mario Sixtus. Handelt die US-Regierung damit richtig? Ist der Visumentzug eine nicht nur verständliche, sondern auch notwendige moralische Konsequenz? Oder ist er ein Eingriff in die Meinungsfreiheit? Die Entscheidung des US-Außenministeriums wirft die große Frage auf: Wie weit darf ein Staat gehen? Sollten unerwünschte Äußerungen derartig sanktioniert werden? Auf der anderen Seite: Ist Meinung überhaupt noch Meinung, wenn sie den Tod anderer feiert?
Mario Sixtus soll nach dem Attentat auf der Plattform Bluesky geschrieben haben: „Wenn Faschisten sterben, jammern Demokraten nicht.“ Der Post wurde später zwar gelöscht, dennoch hat das US-Außenministerium entschieden: „Die Vereinigten Staaten sind nicht verpflichtet, Ausländer aufzunehmen, die den Amerikanern den Tod wünschen.“
Keine Frage: Der Satz von Sixtus ist zynisch, verletzend und moralisch entgleist. Aber reicht das, um einem Menschen die Einreise zu verwehren? Schwierig, zu beantworten. Natürlich hat jeder Staat das Recht, jene Gäste nicht zu dulden, die seine Bürger verachten – dem wird kaum jemand widersprechen. Man lädt schließlich auch niemanden zu sich nach Hause ein, der sich öffentlich darüber freut, wenn die eigene Mutter soeben verstorben ist. Und genau deshalb ist es auch so schwierig. Die Entscheidung der US-Regierung mag moralisch richtig erscheinen, politisch sendet sie aber heikle Signale. Was im Privaten selbstverständlich wirkt, wird im Politischen zur Gratwanderung. Ein Staat ist eben kein Wohnzimmer. Sobald er beginnt, über Haltungen zu urteilen, entsteht die Gefahr der übergriffigen moralischen Zensur.
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