Mitarbeiterin wehrte sich gegen Genderzwang in Bundesbehörde und wurde gekündigt – Urteil hebt Kündigung auf

vor etwa 1 Monat

Mitarbeiterin wehrte sich gegen Genderzwang in Bundesbehörde und wurde gekündigt – Urteil hebt Kündigung auf
Bildquelle: Apollo News

Einer Mitarbeiterin hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gekündigt, weil diese in einem Dokument nicht gendern wollte. Doch die Mitarbeiterin wehrte sich auf juristischem Weg gegen die Kündigung – und das mit Erfolg. Seit Anfang Juni sind die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg rechtskräftig – die Kündigung ist unwirksam, und die beiden vorangegangenen Abmahnungen müssen aus der Personalakte gestrichen werden.

Das Landesarbeitsgericht hatte im Februar in beiden Fällen die Revision des BSH abgelehnt – bereits Mitte Juli vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Hamburg der Mitarbeiterin – einer Diplomchemikerin, die seit 2012 für das Bundesamt tätig war – recht gegeben. Das BSH hatte sich damals mit der Niederlage nicht zufriedengegeben – dieses Mal verzichtete die Behörde auf eine Nichtzulassungsbeschwerde. Eine erneute Revision hatte das Gericht nicht zugelassen, sodass die Urteile nun rechtsgültig sind.

Die Mitarbeiterin sollte eine Strahlenschutzanweisung auf Anweisung ihrer Vorgesetzten „geschlechtergerecht“ überarbeiten – sie weigerte sich jedoch, woraufhin sie erst zwei Abmahnungen erhielt und dann außerordentlich gekündigt wurde. Nach Ansicht der Gerichte war die Mitarbeiterin jedoch überhaupt nicht verpflichtet gewesen, die Strahlenschutzanweisung entsprechend zu ändern. Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.

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