Marla-Svenja und Brunhilde – Wie Schwestern im Geiste die Republik aufmischen

vor 11 Monaten

Marla-Svenja und Brunhilde – Wie Schwestern im Geiste die Republik aufmischen
Bildquelle: Tichys Einblick

Sven Liebich galt als Neonazi, wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Einer der Gründe: Er hatte Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ verkauft.

Doch die erbarmungslose Justiz steht mittlerweile vor einem Problem. Denn Sven Liebich gibt es nicht mehr. Noch während des Verfahrens hat er sich zur Frau erklärt und damit vom neuen Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht. So wie die Autorin dieser Zeilen. Sven ist nun Marla-Svenja. Michael ist nun Brunhilde.

Kuriose Folge: Wenn Liebich am 29. August die Haft antritt, wird es ein Frauengefängnis sein. Ihren Einzug in den Knast will sie zum Happening machen, ruft zu einer Unterstützungs-Kundgebung auf, verspricht Rotkäppchen-Sekt und sogar einen Live-Stream ab 20 Uhr auf X. Vor der JVA in Chemnitz könnte es zu einigem Medienrummel kommen.

Die Geschlechtsumwandlung der Aktivistin Liebich findet – ganz unabhängig von ihren früheren politischen Aktivitäten – mittlerweile internationale Beachtung. Vor allem die britische Autorin J.K. Rowling („Harry Potter“) machte den Fall weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt. So kommentierte sie die Causa fast ein dutzendmal auf X, wo ihr mehr als 14 Millionen Menschen folgen. Dabei zieht Rowling in Zweifel, dass es sich bei Marla-Svenja um eine Frau handelt. Sehr zum „Ärger“ der Betroffenen, ob nun echt oder gespielt. Liebich postet erbost, dass sie schon immer eine Frau gewesen sei und einfach nur ihr Leben „als Frau und Mutter“ genießen wolle.

Mehr als 500 Menschen und Medienhäuser soll Liebich bereits angezeigt haben, weil sie sie weiterhin einen Mann nennen. J.K. Rowling ist offenbar nicht darunter. Immerhin, weltweite Berühmtheit ist Marla-Svenja mittlerweile sicher. Und vielleicht sogar üppige Einnahmen. Denn der deutsche Gesetzgeber ordnet die Benennung mit dem „falschen“ Geschlecht als Beleidigung ein und sieht exorbitante Strafzahlungen bis zu 10.000 Euro vor.

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