Am 20. Mai erschien auf der Webseite des ungarischen Parlaments der Text einer ersten Verfassungsänderung durch die neue Parlamentsmehrheit der Tisza-Partei. Es dürfte nicht die letzte sein. Ungarns neuer Regierungschef Péter Magyar hatte angekündigt, es werde einige, „schnelle“ Modifizierungen der bestehenden Verfassung geben, und danach einen langatmigen, mehrjährigen Prozess, um eine ganz neue Verfassung zu schreiben. Dazu werde es dann eine Volksabstimmung geben.
Der Entwurf enthält drei Punkte. Der erste davon besagt, dass der Ministerpräsident wie bisher vom Parlament bestimmt wird, dass dafür aber nur Kandidaten in Frage kommen, die „seit 1990“ weniger als acht Jahre als Ministerpräsident im Amt verbracht haben. Im Klartext: Die Amtszeit des Ministerpräsidenten wird auf zwei Legislaturperdioden beschränkt. Berechnungsgrundlage sind die 36 Jahre seit der Wende. In diesem Sinne, so kritisierte Oppositionchef Gergely Gulyás (Fraktionsvorsitzender der bisherigen Regierungspartei Fidesz) wirke diese Bestimmung rückwirkend, was rechtsstaatlich gesehen eigentlich nicht geht.
Dagegen argumentiert Magyar, und die ihn fast schwärmerisch unterstützenden, unabhängigen, ehedem regierungskritischen Medien, dass das so nicht stimmt, weil keine rückwirkenden Sanktionen vorgesehen sind. Orbán verbrachte seit 1998 insgesamt fünf Legislaturperioden an der Macht, daraus ergibt sich für ihn aber nach der neuen Regel keine Strafe oder sonstige rückwirkende Konsequenz.
Der Entwurf mutet deswegen etwas seltsam an, weil daraus ohne allzu viel Fantasie die Furcht vor einer Rückkehr Orbáns abzulesen ist. Dabei scheinen er und seine Fidesz-Partei derzeit, mit kaum noch mehr als 20 Prozent in den Meinungsumfragen, nicht in der Lage zu sein, Wahlen gewinnen zu können. Konservative im In- und Ausland kritisieren den Gesetzesentwurf allerdings als ein Gesetz gegen Victor Orbán. ein „Lex Orbán“. Die Regierung hingegen spricht von einer Maßnahme zum Schutz vor etwaigen autokratischen Gelüsten.
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