Medienaufsicht fordert Beschränkung von Wahlwerbespot der AfD Brandenburg – die Partei will dagegen klagen

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Medienaufsicht fordert Beschränkung von Wahlwerbespot der AfD Brandenburg – die Partei will dagegen klagen
Bildquelle: NiUS

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat die AfD Brandenburg aufgefordert, einen Wahlwerbespot zu löschen oder für Jugendliche bis 16 Jahren einzuschränken. Der Spot verstoße gegen den Jugendschutz. Demnach soll die Partei das auf mehreren Plattformen publizierte Video entweder löschen oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche es ansehen können, heißt es in dem Bescheid der MABB, der NIUS vorliegt. Zudem müsse die Partei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.000 Euro entrichten.

Grundlage ist ein Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die wiederum ein Organ der Landesmedienanstalten ist. Sollte die AfD der Verfügung „nicht innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zustellung des Bescheides nachkommen“, werde ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro festgesetzt, schreibt die Aufsichtsbehörde.

Die AfD Brandenburg hatte am 14. September einen KI-Wahlwerbespot zur Wahl am 22. September veröffentlicht. Den Clip verbreitete die AfD Brandenburg auf X, Facebook, Instagram, TikTok und ihrer eigenen Website. Zahlreiche Nutzer und Medien hatten die Darstellung als rassistisch kritisiert.

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