Die Linken haben wegen des geplanten Sondervermögens eine zweite Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Parteichefin Ines Schwerdtner argumentierte, dass es Hinweise darauf gebe, dass der Entwurf unter Mitarbeit des Bundesfinanzministeriums und der bayerischen Staatskanzlei entstanden sei und nicht aus der Mitte des Parlaments komme. Das berichtet der Spiegel. Außerdem seien die Beratungsfristen für die Abgeordneten zu knapp bemessen.
Schwerdtner sprach von „demokratieschädigenden Tricksereien“. Denn durch die knappen Fristen würden die Abgeordneten in ihrem Grundrecht auf Mitwirkung verletzt. Außerdem hatte die Linke gegen die Einberufung der Sondersitzung des Bundestages am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Damit würden die Rechte der neu gewählten Abgeordneten verletzt.
Durch die Klage soll verhindert werden, dass der alte Bundestag nach Verkündigung des endgültigen Wahlergebnisses am Freitag noch einmal zusammentritt. Eigentlich ist eine weitere Sondersitzung des alten Bundestages für Dienstag, den 18. März, geplant. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der ersten Klage wird vor diesem Datum erwartet.
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