Die AfD soll künftig auch im nordrhein-westfälischen Landtag nicht mehr das Amt des Alterspräsidenten ausfüllen können. CDU, SPD, Grüne und FDP wollen dafür die Landesverfassung ändern: Nicht mehr der älteste Abgeordnete, sondern künftig der dienstälteste soll die konstituierende Sitzung leiten. Dadurch wären auf viele Jahre AfD-Abgeordnete von dem Posten ausgeschlossen. Und dieses Vorgehen ist nicht neu – im Bundestag und anderen Landtagen wurden die Regeln schon in ähnlicherweise geändert.
Neben der Änderung beim Alterspräsidenten wollen die vier Fraktionen auch die Vergabe der Ausschussvorsitze neu regeln. Bisher werden die Vorsitzenden entsprechend der Stärke der Fraktionen verteilt und anschließend von den jeweiligen Fraktionen bestimmt. Künftig soll dagegen der gesamte Landtag über die Besetzung abstimmen. Damit könnte die AfD ihre bisherigen Ausschussvorsitze verlieren. Derzeit stellt sie mit Hartmut Beucker etwa den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses.
Die vier Fraktionen begründen die Änderung mit mehr parlamentarischer Erfahrung und einem geordneten Ablauf der konstituierenden Sitzung. Sie wollen verhindern, dass diese zum „Schauplatz politischer Inszenierungen“ wird.
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