Karlsruhe bremst Dobrindts Kurs: Aufnahmezusagen für Afghanen dürfen nicht pauschal kassiert werden

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Karlsruhe bremst Dobrindts Kurs: Aufnahmezusagen für Afghanen dürfen nicht pauschal kassiert werden
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Bundesregierung wollte einen klaren Schnitt ziehen. Nach dem Regierungswechsel sollten die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend beendet werden. Doch das Bundesverfassungsgericht macht nun deutlich: Auch ein politischer Kurswechsel entbindet den Staat nicht davon, rechtsstaatliche Maßstäbe einzuhalten.

Auslöser ist der Fall einer afghanischen Mutter und ihrer zwei minderjährigen Söhne. Die Familie hatte gegen die Aufhebung ihrer Aufnahmezusage geklagt und nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richter erklärten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, dass die Ablehnung der Visa auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums gegen das Willkürverbot verstößt.

Die Richter stellen klar: Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme nicht schlicht mit einem Federstrich außer Kraft setzen. Vielmehr müssen die Behörden in jedem einzelnen Fall die persönlichen Umstände des betroffenen Ausländers zur Kenntnis nehmen und in ihre Entscheidung einbeziehen. Der Einzelfall bleibt auch dann maßgeblich, wenn die politische Linie geändert wird.

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