Die sogenannte Kapitalrente soll das Herzstück einer Rentenreform der Bundesregierung werden. Zwei Prozent der massiv steigenden Rentenbeiträge sollen am Kapitalmarkt angelegt werden, um die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung zu füllen. Arbeitnehmer müssen bald zwei Prozentpunkte mehr Rentenbeitrag zahlen, damit die gesetzliche Rentenversicherung einen kapitalgedeckten Fonds aufbauen kann.
Was gut klingt und in anderen Staaten, beispielsweise Schweden, sehr erfolgreich funktioniert, wird in Deutschland unseriös und mit einer Reihe an Fallstricken aufgesetzt. NIUS erklärt, an welchen zehn Punkten die geplante Kapitalrente krankt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hob bei der Übergabe der Empfehlungen der Rentenkommission hervor, dass es sich um eine „zusätzliche, verpflichtende, individuell zugeordnete Kapitalrente“ handelt. Klingt nach einem eigenen, irgendwo vom Staat verwalteten Aktiendepot, in das man als Privatanleger einspart.
Kanzler Merz bei der Übergabe der Empfehlungen der Rentenkommission
Ökonomen befürchten, dass die Kapitalrente jedoch zu einem Hemmnis bei der privaten Altersvorsorge werden könnte – dass das freiwillige Vorsorgen fürs Alter schlicht durch den staatlichen Zwang ersetzt wird und die Menschen am Ende mit allenfalls gleich viel, möglicherweise sogar weniger Geld im Alter dastehen.
„In dem Maße, wie Beschäftigte heute schon privat vorsorgen, wird freiwillige Ersparnis nur durch Zwangssparen (mit weniger Anlagealternativen) ersetzt, so dass sich die faktische Rentenhöhe für diesen Personenkreis (bestenfalls) nicht ändert“, analysiert Prof. Stefan Kooths vom Kiel Institut für Weltwirtschaft. Allein durch die massiven Erhöhungen der Beiträge (Punkt 2) wird Arbeitnehmern künftig weniger Nettoeinkommen zur Verfügung stehen, was die Sparrate drücken könnte.
Das kann de facto dafür sorgen, dass Menschen priorisieren müssen, ob sie noch privat fürs Alter sparen können oder ob sie ihr Leben oder das Leben ihrer Kinder einschränken müssen – Priorisierung, etwas, was der Bundesregierung bisher nicht gelungen war. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen kann das dazu führen, dass sie ihren jetzigen, kleinen Sparplan zur privaten Altersvorsorge aufkündigen müssen, um sich die Kapitalrente und die Nettolohnkürzung leisten zu können.
Derweil ist die Kapitalrente kein „eigenes Aktiendepot“, das einfach nur vom Staat organisiert wird. Die Einzahler haben weder Anspruch noch Zugriff auf ihre „individuell zugeordnete Kapitalrente“. Das Geld wird im Kollektiv angelegt, um die Kassen der Rentenversicherung zu stützen. Erst bei Renteneintritt ergibt sich daraus – so die Hoffnung – eine höhere Rentenzahlung als ohne kapitalgedeckten Anteil. Inwiefern diese Rentenzahlung höher wäre als eine klassische Rentenumlage bei gleichzeitiger privater Altersvorsorge, ist unklar.
Zwei Prozent Zusatzbeitrag will der Staat von den Versicherten eintreiben, um einen kapitalgedeckten Stock innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen. Zwei Prozent mehr Beitrag, der auf die ohnehin erwartbaren Steigerungen der Rentenbeiträge on top kommt.
Der Gesamt-Beitragssatz (für Umlageverfahren und Kapitalrente) wird sich in den kommenden Jahren im Bereich von 22,5 Prozent vom Bruttolohn einpendeln – das bedeutet für einen Durchschnittsverdiener 1050 Euro weniger netto im Jahr.
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