High Noon beim Erdgas – Ministerium und Behörden sehen keinen Grund zur Sorge

vor 5 Monaten

High Noon beim Erdgas – Ministerium und Behörden sehen keinen Grund zur Sorge
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Füllstände der deutschen und europäischen Gasspeicher sinken immer weiter. Das ist angesichts des Wintermonats Februar nicht verwunderlich. Ein Grund zur Sorge besteht laut Ministerium und Behörden nicht. Die Aussage ist politisch motiviert, in der Realität ist eine Knappheit an Gas nicht mehr zu vermeiden. Was wäre es für ein Zeichen in die Welt, wenn Deutschland im Winter wegen Energiemangels Teile seiner Industrie herunterfahren müsste?

Niedrige Füllstände der Gasspeicher seien kein Indiz für eine Mangellage, sagt Klaus Müller, der grüne Chef der Bundesnetzagentur (BNA), der vom Kanzler inzwischen auch befördert wurde zum Aufseher über die Anwendungen der KI. Diese braucht man allerdings nicht, um eine prekäre Lage in der deutschen und europäischen Gasversorgung festzustellen.

Der Speicherstand werde aufmerksam beobachtet, sagt das Wirtschaftsministerium (BWE). Dabei handelt es sich, wie oft im politischen Raum, um eine Nullaussage. Beobachten kann man alles Mögliche, in diesem Fall setzt man es natürlich voraus. Entscheidend sind die Konsequenzen daraus. Ich beobachte auch sehr aufmerksam meinen Kontostand. Fällt dieser zu schnell und droht das Abgleiten in den teuren Dispo, gehe ich vom Beobachten zum Handeln über und gebe zum Beispiel weniger Geld aus.

Entsprechend dem Notfallplan Gas haben wir schon mit Unterschreiten der 40-Prozent-Marke in den Speichern eine kritische Situation erreicht. Da der Verbrauch weiterhin den Bezug teilweise um das Doppelte überschreitet und durch Entnahme aus den Speichern abgesichert werden muss, werden wir in diesen Tagen die 20-Prozent-Grenze unterschreiten mit der Folge, dass dann die Ausspeicherleistung rapide sinken wird und die Verbraucherseite gedrosselt werden müsste. Gemäß Notfallplan können dann Einschränkungen in der Versorgung vorgenommen werden. Das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, auch nicht, in welcher Reihenfolge welche Verbraucher betroffen wären. Man verweist beruhigend auf den geschützten Bereich der Wärmeversorgung durch KWK-Gaskraftwerke von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen und ähnlichen Verbrauchern.

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