HateAid wurde gerade erst als Trusted Flagger zugelassen und ist nun bereits bei dem Versuch gescheitert, eine kritische Berichterstattung von NIUS gerichtlich untersagen lassen. Der Gerichtsbeschluss belegt, dass die Warnungen vor einer Zensur durch die Trusted Flagger begründet sind.
Der Fall ist deshalb von Bedeutung, weil HateAid als Trusted Flagger über Aussagen in sozialen Netzwerken wachen und überprüfen soll, welche Beiträge strafrechtlich relevant sind. Schätzt ein Trusted Flagger einen Beitrag im Netz als strafrechtlich relevant ein, kann er bei der Plattform auf Entfernung drängen. Kritiker bemängeln, dass hier eine Art paralleler Strafverfolgung in privater Hand entsteht, die dazu dient, gegen rechtlich erlaubte, kritische Meinungsäußerungen vorzugehen. Der aktuelle Beschluss des Landgerichts macht deutlich, wie begründet diese Befürchtungen sind.
Im konkreten Fall störte sich HateAid an einem NIUS-Artikel mit dem Titel „Diese SPD-Ministerin wäre für die Meinungsfreiheit noch gefährlicher als Nancy Faeser“ aus dem April. Darin berichtete NIUS über die SPD-Politikerin Sonja Eichwede, die nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen als Anwärterin auf das Justizministerium gehandelt wurde. Sie hatte sich in der Vergangenheit gegen sogenannten „Hass im Netz“ ausgesprochen und sich in diesem Zusammenhang über die Organisation HateAid positiv geäußert und deren Förderung bejubelt.
Zwei Äußerungen aus dem NIUS-Text wollte HateAid untersagen lassen. NIUS hatte geschrieben:
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