Gutachten: Pistorius’ Aussetzung der Abmeldepflicht für Auslandsaufenthalte war rechtswidrig

vor etwa 2 Monaten

Gutachten: Pistorius’ Aussetzung der Abmeldepflicht für Auslandsaufenthalte war rechtswidrig
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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stellt das Vorgehen von Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Aussetzung der sogenannten Abmeldepflicht für junge Männer im wehrfähigen Alter infrage. Nach Einschätzung des Dienstes handelte das Verteidigungsministerium rechtswidrig, als es die Regelung per Allgemeinverfügung faktisch außer Kraft setzte. Das Papier, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, kommt zu dem Schluss, das Ministerium habe seine Kompetenzen weit überschritten.

Im Zentrum der Debatte steht eine Regelung des Wehrpflichtgesetzes, die mit der Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresbeginn wieder aktiviert worden war. Demnach müssen Männer zwischen 18 und 45 Jahren eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Die Vorschrift hatte bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bestanden und war zunächst weitgehend unbeachtet geblieben, ehe sie Anfang April massive öffentliche Diskussionen auslöste.

Nach Kritik an der Regelung hatte Pistorius öffentlich zugesichert, dass die Abmeldepflicht im Alltag nicht greifen werde, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall eintrete. Kurz darauf setzte das Verteidigungsministerium die Vorschrift per Allgemeinverfügung aus. Das Ministerium berief sich dabei auf die Möglichkeit, Ausnahmen von der Regelung zu erlassen.

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