Andreas Voßkuhle, in seiner Zeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts einer der höchsten Repräsentanten des Staates, hat dafür geworben, Beiträge zum Internet mit dem Klarnamen zu zeichnen. Entsprechende Auflagen wären nicht ganz einfach durchzusetzen, aber doch zulässig; und nicht nur zulässig, möchte ich ergänzen, sondern auch erwünscht. Denn es ist ja nicht nur der Inhalt, es ist ist auch die Anonymität, die eine Aussage verdächtig macht.
Joseph Roths wohlbekannter Roman mit dem Titel „Radetzkymarsch“ spielt in den letzten Jahren der Habsburgermonarchie. Er berichtet dort von einem polnischen Grafen, der „ungläubig, spöttisch, furchtlos und ohne Bedenken“ den Kaiser einen gedankenlosen Greis, die Regierung eine Bande von Trotteln, das Parlament eine Versammlung pathetischer Idioten und die Behörden durchweg bestechlich, feige und faul zu nennen pflegte – immer wieder und in aller Öffentlichkeit.
So etwas war im Völkergefängnis, als das die Donaumonarchie von ihren Gegnern bezeichnet worden ist, offenbar möglich, wurde jedenfalls hingenommen, blieb auch straflos. Im freiesten Deutschland, das es jemals gegeben hat, wäre eine Hausdurchsuchung das mindeste, was der Autor in solchen Fällen zu erwarten hätte. Ein Strafverfahren schlösse sich an, und er könnte von Glück sagen, wenn er dann an einen Richter geriete, der klüger ist als der Staatsanwalt und weiß, dass er die Meinungsfreiheit zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen hat.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










