Calin Georgescu darf nicht für das Amt des rumänischen Staatspräsidenten kandidieren. Das rumänische Verfassungsgericht hat die Berufung von Georgescu abgelehnt und damit die Entscheidung des Wahlbüros bestätigt, seine Kandidatur für das Amt des Staatspräsidenten nicht zuzulassen. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Marian Enache, verkündete die Entscheidung im Fernsehen. Demnach habe man den Wahlausschluss von Georgescu einstimmig beschlossen. Eine detaillierte Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Das Wahlbüro verweigerte Calin Georgescu die Kandidatur für die Präsidentschaftswahl, da er demokratische Grundwerte nicht anerkenne. Die Präsidentschaftswahl vom November 2024 gewann Georgescu. Diese wurde allerdings aufgrund angeblicher Unregelmäßigkeiten bei seiner Wahlkampffinanzierung vom Verfassungsgericht annulliert. Die Wiederholung der Wahl ist für den 4. Mai 2025 angesetzt.
In der rumänischen Hauptstadt Bukarest regt sich derweil massiver Protest gegen die Entscheidung. Tausende Menschen sind auf den Straßen. Vor dem rumänischen Verfassungsgericht skandieren Demonstranten „Verräter“. Auch kommt es zu heftigen Ausschreitungen. Demonstranten haben Barrikaden errichtet und in Brand gesetzt. Als Reaktion darauf setzte die Polizei Tränengas ein, um die Menge zu zerstreuen. Berichten zufolge kam es bereits zu zahlreichen Verhaftungen.
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