„Lackaffe“ und „Lügenfritz“ Merz, „Schwachkopf“ Habeck – unzählige Bürger sind in den letzten Jahren nach dem „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ 188 StGB wegen harmloser und zulässiger Meinungsäußerungen zu oft heftigen Strafen verurteilt worden, weil Spitzenpolitiker sich beleidigt fühlten und ihre juristischen Privilegien ausnutzten, um kritische oder unzufriedene Bürger zum Schweigen zu bringen.
Einige haben ein regelrechtes Geschäftsmodell daraus gemacht, Bürger für ihren Unmut zur Kasse zu bitten. „Grünen“-Anführer Robert Habeck, der CDU-Vorsitzende und mittlerweile Bundeskanzler Friedrich Merz oder die FDP-Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann haben in ihrem Namen hunderte von Strafanzeigen erstatten lassen.
Meldestellen und Denunziationsportale
Unterstützt wurden sie dabei von „Meldestellen“ und Denunziationsportalen oder professionellen Firmen wie dem Anzeige-Unternehmen „So done“, gegründet von der FDP-Politikerin und langjährigen Jungliberalen-Vorsitzenden Franziska Brandmann. Die Agentur durchforstet automatisiert mit KI-Unterstützung das Netz auf sogenannte „Hassnachrichten“ und hat damit zu Zeiten bis zu tausend Strafanzeigen im Monat generiert.
Die seinerzeitige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser war noch einen Schritt weiter gegangen und hatte den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ zu einem Frontalangriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit genutzt. Mit einem eigenhändig unterschriebenen Strafantrag ein Verfahren gegen den Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK) David Bendels angestrengt, das in erster Instanz vor dem Amtsgericht Bamberg zur Verurteilung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe führte.
Der Faeser-Meme-Prozess als Wendemarke
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