Journalistische Texte sind keine juristischen Schriftsätze. Natürlich weiß ich, dass Sie das wissen, liebe Leser. Aber für unsere Zwecke ist es dennoch sinnvoll, das noch einmal ausdrücklich zu betonen.
Es wird noch wichtig, versprochen.
Juristische Schriftsätze beginnen stets mit dem Sachverhalt. Und obwohl Sie hier ja ausdrücklich einen journalistischen Text lesen, soll er ausnahmsweise genauso beginnen.
Das ist der Sachverhalt:
Im März veröffentlicht TE eine exklusive Recherche. Es geht um die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ).
Es ist ein lesenswerter Beitrag, schließlich ist er von mir. Trotzdem hier eine Kurzfassung für das eilige Publikum:
Der Hauptdaseinszweck der Institution bei ihrer Gründung im Jahr 2000 war die Zahlung von Entschädigungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter. Diesen Zweck erfüllte sie bis 2007. Der offizielle Festakt zur Beendigung der humanitären Entschädigungszahlungen fand am 12. Juni 2007 in Berlin statt.
Danach wird die Stiftung nun aber nicht etwa aufgelöst, wie man es hätte vermuten können. Auch wird das verbliebene Stiftungsvermögen nicht zum Beispiel in die Staatskasse überführt. Stattdessen wird nun ein Passus genutzt, den weitsichtige linke Aktivisten ins Stiftungsgesetz geschmuggelt hatten.
PUTINS KRIEG: Ukraine im Wettlauf gegen die Zeit! Russen erkämpfen sich die Überhand zurück | STREAM










