Die EU-Kommission versucht zu retten, was wohl nicht mehr zu retten ist: nämlich den Gründerstandort Europa. Die Regierung in Berlin hat den Gründerstandort Deutschland schon längst aufgegeben, beschränkt sich auf wohlfeile Worte vor der „Start-up-Szene“, ändert aber nichts an der Bürokratie und Unternehmensfeindlichkeit in Deutschland. Reformen Fehlanzeige. Entbürokratisierung nur eine Worthülse. Entlastungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Brüssel prescht nun vor und will es Gründern mit der neuen Rechtsform „EU Inc.“ so einfach machen wie beispielsweise in den USA. Dort gibt es ein Vielfaches an wertvollen und wachsenden Unternehmen im Vergleich zu Europa, die Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen. Doch anstatt sich für neue Jobs einzusetzen, sind es in Deutschland vor allem die Gewerkschaften, die Sturm gegen die „EU Inc.“ laufen.
Europa hat ein Problem, das es selbst verursacht hat. Wer heute in der EU ein Unternehmen gründen und grenzüberschreitend wachsen will, kämpft sich durch 27 nationale Rechtssysteme, über 60 verschiedene Gesellschaftsformen und einen Papierkram-Dschungel, der die besten Gründerideen im Keim erstickt. Die Europäische Kommission hat das erkannt und antwortet mit einem Vorschlag, der genauso ehrgeizig ist wie umstritten: der „EU Inc.“
Wo Merz und Klingbeil von Entbürokratisierung und Digitalisierung nur reden, versucht die EU-Kommission wenigstens etwas zu bewegen. Eine geradezu schon rühmliche Ausnahme im Vergleich zur sonstigen Regulierungswut aus Brüssel. Der Plan ist simpel und zumindest auf dem Papier bestechend.
Folgender Kommissionsvorschlag liegt auf dem Tisch: Eine einheitliche europäische Gesellschaftsform, freiwillig, vollständig digital, in 48 Stunden gegründet, für weniger als 100 Euro, ohne Mindestkapital. Einmal Daten einreichen, fertig. Kein Gang zum Notar, kein persönlicher Behördenbesuch, kein Formular in dreifacher Ausfertigung. Die Steuernummer kommt automatisch. Anteilsübertragungen laufen digital. Selbst das Insolvenzverfahren soll für innovative Start-ups radikal verschlankt werden. Das Ganze firmiert als sogenanntes „28. Regime“, ein optionaler europäischer Rechtsrahmen, der neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechte tritt, ohne sie zu ersetzen. Gründer dürfen frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie sich eintragen lassen. Flexible Aktienklassen, EU-weite Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, standardisierte Investitionsdokumente.
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