Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Manchmal sieht man nur die kleinen Dinge und übersieht die großen. Wir kommen sofort darauf zurück.
Die Europäische Union hat wieder eine ihrer beliebten Verordnungen erlassen. Demnach dürfen ab sofort verschiedenen Lebensmitteln auch Insektenarten beigemischt werden: ins Mehl, ins Brot, ins Mehrkorngebäck, in sogenanntes „Craft Beer“, in Müsli, in Pizza, in Dosensuppen, in Müsliriegel und in Schokolade.
In bestimmten zubereiteten Fleischwaren sind seit dem 24. Januar 2025 jetzt EU-weit und hochoffiziell auf 100 Gramm Fleisch jeweils fünf (5) Gramm der gemeinen Hausgrille, zerrieben und gemahlen, als Beimischung zugelassen. Im Jahr 2021 hatte die EU schon die Wanderheuschrecke zum Verzehr freigegeben, 2022 dann die Geldmotte (die heißt wirklich so).
Unsere Rinder und Schweine dürfen mit Insekten übrigens nicht gefüttert werden, weil bei uns Rinder- und Schweinefutter keine tierischen Bestandteile enthalten darf. Das ist eine halb lustige, halb beängstigende Erkenntnis aus diesem wirklich sehr interessanten Gespräch: Bei uns kriegt der Verbraucher jetzt direkt als Abendessen vorgesetzt, was als Tierfutter für Rinder und Schweine verboten ist.
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