Amtsgericht Duisburg. Montag 17.3.2025. Verfahren gegen Herrn M. Anklage: „Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ zur Maskenbefreiung. Als stille Öffentlichkeit waren über 30 Menschen im Verhandlungsraum anwesend.
Herr M. hatte zu Beginn der Coronazeit selber Maske getragen. Dann aber zeigten sich bei ihm durch die Maske verschiedene körperliche und psychische Symptome. Sein Hausarzt, der ihn seit 20 Jahren kennt und behandelt, hat ihm nach eingehender Untersuchung ein Attest zur Maskenbefreiung ausgestellt. Dieses Maskenattest hat Herr M. ohne Probleme in vielen Alltagssituationen verwendet.
Im Jahr 2021 hat Herr M. mit seiner Partnerin etwas gemacht, was die Lage verändert hat. Die beiden haben Masken und Corona-Teststäbchen an verschiedene Labore geschickt, um sie auf ihre Toxizität untersuchen zu lassen. Dabei kam heraus, dass die Ausdünstungen und Inhaltsstoffe zum Teil jenseits der erlaubten Grenzwerte für Kinder liegen. Daraufhin schrieb Herr M‘s Partnerin die nordrheinwestfälische Bildungsministerin an und forderte diese aufgrund der Befundergebnisse auf, über den Einsatz von Masken und Teststäbchen in Schulen neu nachzudenken. Nachdem das Bildungsministerium mehrfach unzureichend reagiert hat, hat M’s Partnerin Strafanzeige gegen die Bildungsminsterin gestellt wegen „Kindeswohlgefährdung“.
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