Nach vielen Verschiebungen kam es nun tatsächlich zu der Gerichtsverhandlung im Hauptsacheverfahren von Prof. Drosten gegen Prof. Wiesendanger vor dem Landgericht in Hamburg. Drosten hatte gegen Wiesendanger auf Unterlassung von Aussagen, die dieser in einem Interview im Cicero 2022 getätigt hatte, geklagt. Drosten war im Eilverfahren dabei gegen insgesamt neun Äußerungen von Wiesendanger vorgegangen, aber in nur drei Fällen erfolgreich. Um zwei strittige Äußerungen ging es nun im gestrigen Hauptsacheverfahren.
Zum einen durfte Wiesendanger nach dem Eilverfahren 2022 vorerst nicht mehr behaupten, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht hat und ferner, dass die von Drosten mitbegründete Initiative „Scientists for Science“ das Ziel verfolgt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten.
Die zweite Aussage von Wiesendanger wird durch eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Prof. Dr. Simon Wain-Hobson, weltweit angesehener Virologe des Pasteur-Instituts in Paris und früherer Berater des Deutschen Ethikrats sowie der Volkswagen-Stiftung in Fragen der Biosicherheit, untermauert: „Bezüglich der Aussage von Dr. Wiesendanger: „Herr Drosten war Mitbegründer einer Initiative namens ‚Scientists for Science‘. Diese Bewegung hatte das Ziel sicherzustellen, dass die virologische Forschung frei von Beschränkungen bleibt“, ist der Unterzeichner der Meinung, dass dies der Hauptzweck der Initiative „Scientists for Science“ war und stimmt daher der obigen Aussage zu.
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