Drohnenpanik über Deutschland: Russische Bedrohung oder hysterische Übertreibung?

vor 10 Monaten

Drohnenpanik über Deutschland: Russische Bedrohung oder hysterische Übertreibung?
Bildquelle: Tichys Einblick

„Abschießen oder abwarten?“ lautet eine Schlagzeile, stellvertretend für so viele in diesen Tagen, die sich der Drohnenpanik der Bundesregierung anschließen.

Etwa der Tagesspiegel erzählt seinen Lesern, dass Drohnen den Flughafen München lahmgelegt hätten. Der allerdings wurde nicht wegen Drohnen geschlossen, es waren lediglich angebliche Sichtungen, die, im Verbund mit der Idee, dass der Russe dahintersteckt, die Sicherheitsbehörden auf den Plan brachten.

Die „Welt“ hat sich am Flughafen Frankfurt umgeschaut und dort in diesem Jahr bereits 37 Sichtungen gezählt. Das Vorgehen von Politik und Medien erinnert tatsächlich an eine Challenge der häufigsten Drohnensichtungen. Insgesamt registrierte die Deutsche Flugsicherung bis einschließlich September 172 Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen.

Nun gab es allerdings schon lange vor dem Ukrainekrieg Alarmmeldungen an Flughäfen, weil dort leichtsinnige Zivilisten ihre privaten Spielzeugdrohnen in die Luft gesetzt hatten. So etwa in London Gatwick 2018. Und was Deutschland betrifft, meldete der „Spiegel“ 2019 besonders häufige Drohnen-Vorfälle an Flughäfen. Damals sollen es über das gesamte Jahr 158 gewesen sein. Die Zahl der Vorfälle sei stark gestiegen. Die meisten Störungen gab es damals am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12).

Vom Russen oder anderen feindlichen Angriffen kein Wort. Warum nicht? Weil jedem die Korrelation klar war: Wenn mehr und immer preiswertere Spielzeugdrohnen verkauft werden, dann steigen auch mehr auf. Und die Hobbypiloten suchen sich in der Regel dafür die offenen Flächen, damit kein Baum oder Gebäude die Flugbahn stört. Und die gibt es nun mal in besonders idealer Form rund um Flughäfen.

Man darf zudem annehmen, dass diesen Hobbypiloten die Illegalität ihres Tuns bewusst ist: Im Umkreis von 1,5 km um deutsche Flughäfen ist der Drohnenbetrieb grundsätzlich verboten (§ 21a LuftVO). Andernfalls drohen Freiheits- und Geldstrafen (§ 315 StGB). Bewusst deshalb, weil das Aufsteigen von Flugkörpern in diesen Bereichen schon immer verboten war – Drachen oder Ballons sind in Flughafennähe tabu.

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