Auch im August ist die Zahl der Zurückweisungen an der deutschen Landesgrenze weiter gestiegen. 11.900 Personen wurden den neuesten Zahlen zufolge seit dem 8. Mai abgewiesen, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gegenüber der ARD. Nach wie vor bleibt der Anteil derer, die mit einem Asylgesuch an der Einreise gehindert wurden, mit 660 jedoch vergleichsweise niedrig.
Zurückgewiesen werden Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht einreisen dürfen. Sei es wegen fehlender Papiere oder wegen vorliegender Einreisesperren. Ein Asylgesuch kann zwar zum Grenzübertritt qualifizieren, das gilt jedoch nicht, wenn die betreffende Person aus einem sicheren Drittstaat oder einem EU-Mitgliedstaat einreisen möchte.
Bei den 660 Personen handelt es sich also um Migranten, die beispielsweise aus einem anderen EU-Land kamen. Die Gesetze der Europäischen Union sehen vor, dass Asylanträge dort bearbeitet werden müssen, wo ein Migrant erstmals das Territorium des Staatenbundes betritt. Unter Angela Merkel war diese Regelung 2015 in Deutschland eingeschränkt worden, sodass Personen grundsätzlich aufgenommen wurden, sollten sie ein Asylgesuch an der Grenze geäußert haben.
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