Ein Gastbeitrag von Holger W. Sitter
Nicht nur ehemalige Verfassungsrichter fragen sich: Ist Artikel 5 des Grundgesetzes überhaupt noch Realität? Immer öfter vernehmen wir Unmut und die entscheidende Frage taucht im Diskurs auf: Haben wir noch Meinungsfreiheit oder sind wir schon auf der Überholspur unterwegs auf dem Weg in eine neuerliche linke Diktatur?
Die Meinungsfreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, galt bisher immer als Eckpfeiler unserer Demokratie. Doch immer mehr Bürger zweifeln: Laut einer Umfrage von 2023 des Instituts für Demoskopie Allensbach empfanden schon 60% der Befragten, dass man in Deutschland nicht mehr alles öffentlich sagen darf – vor allem durch die scharfen Formulierungen in §§ 186 und 187 StGB gegen „Beleidigung“ und „üble Nachrede“, die von Politikern als „Hasskriminalität“ immer häufiger zur Anklage gebracht werden. Ist das nur Empfindung, oder wird die freie Meinungsäußerung systematisch eingeengt? Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen zeigt alarmierende Tendenzen.
Zum Beispiel die „Bundesweiten Aktionstage“ des BKA (2024/2025): Im Juni 2025 führten Behörden 180 Maßnahmen durch, darunter Durchsuchungen in über 140 Verfahren gegen Hasspostings – explizit inklusive Beleidigung (§ 185), übler Nachrede (§ 186) und Verleumdung (§ 187) gegen Politiker. Ähnliche Aktionen 2024 betrafen vor allem PMK-rechts, aber auch andere Bereiche. Diese Fälle zeigen, wie niedrigschwellig einschüchternde Anklagen inzwischen möglich sind – unabhängig vom Ausgang. Aber es gibt umfangreiche weitreichende Maßnahmen…
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