„Chemie ist das, was knallt und stinkt – Physik ist das, was nie gelingt“: Zu meiner Schulzeit wusste das jedes Kind. Der Satz ist klassische Pennäler-Poesie, und er transportiert – wie alles aus dieser Kategorie – durchaus wichtige Lebensweisheiten.
In unserem Fall: den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Vorstellung und Wirklichkeit rasseln bekanntlich andauernd aneinander, in den Naturwissenschaften und auch gesellschaftlich. In der Politik sehen wir besonders drastisch, dass „gut gemeint“ nur allzu oft das Gegenteil von „gut gemacht“ ist.
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In der Theorie sollen das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz Feinde unseres Grundgesetzes aufspüren. Wohlgemerkt: Feinde, nicht Gegner.
Denn natürlich ist nicht jeder, der irgendetwas im Grundgesetz kritisiert oder zur Änderung vorschlägt, dadurch schon ein Verfassungsfeind. Wäre das so, dann müssten augenblicklich alle Politiker (namentlich der SPD und der Grünen) angeklagt werden, die die Schuldenbremse des Grundgesetzes kritisieren und sie ändern oder gar abschaffen wollen.
Man kann also unsere Verfassung ändern wollen, allerdings nicht überall. Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG). Es sind dies:
• die Grundrechte • die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer • die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.
Man kann eine Fusion von Bundesländern wollen, das ist erlaubt. Nicht erlaubt wäre es dagegen, die Abschaffung aller Bundesländer zugunsten einer zentralistischen Bundesregierung zu fordern. Und man darf die Bundesländer auch nicht ihrer Mitsprache bei Gesetzen berauben.
Nun gibt es Menschen, die die Demokratie insgesamt für überflüssigen Schnickschnack halten oder die den deutschen Staat ablehnen oder beides: die also auch den ewigen Kernbereich unserer Verfassung nicht akzeptieren. Sofern sie das privat tun und nicht gegen Gesetze verstoßen, ist dagegen nichts einzuwenden. Eine freiheitliche Demokratie sollte alle (ich meine das so: alle) Meinungsabweichungen ertragen und aushalten.
Tut sie das nicht, ist sie weder freiheitlich noch demokratisch.
Schwieriger wird es, wenn Verfassungsfeinde sich offen und womöglich sogar gewaltsam „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ wenden. Diese Formulierung aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz (§ 3 BVerfSchG) umschreibt die Planung oder Vorbereitung eines Umsturzes.
Um Informationen über solche gewaltbereiten Staatsfeinde zu sammeln, wurde 1950 einst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegründet, die Landesämter kamen dann dazu. Im Laufe der Zeit ließ man die Ämter dann noch ein paar Dinge mehr beobachten:
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