Kaum ein Apparat stand zuletzt so sehr in der Kritik wie der Verfassungsschutz. Dennoch soll er weiter wachsen und zusätzliche Macht erhalten. NIUS schildert einen deutschen Sonderweg, bei dem einem nur mulmig werden kann.
Der moderne Staat folgt keinem Prinzip der Selbstbegrenzung, sondern dem Parkinsonschen Gesetz der Bürokratie. So wie sich „Arbeit in dem Maße ausdehnt, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht“, neigen staatliche Apparate dazu, ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse in dem Maße auszuweiten, wie sich Gelegenheiten dazu bieten – unabhängig davon, ob dies sachlich erforderlich ist.
Diese Dynamik lässt sich auch personell belegen. Die Zahl der Beschäftigten beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich gestiegen: von rund 2.757 Mitarbeitern im Jahr 2012 auf etwa 4.549 im Jahr 2024 – ein Zuwachs von mehr als 60 Prozent innerhalb von zwölf Jahren. Diese Zahlen betreffen allein die Bundesbehörde; hinzu kommen die Personalkontingente der 16 Landesämter, die in vielen Bundesländern ebenfalls deutlich aufgestockt wurden, teils um mehrere hundert Stellen.
Zwei aktuelle politische Vorstöße illustrieren dieses Muster der Ausdehnung besonders deutlich; beide gehen aus Regierung und CDU hervor. Zum einen will Thorsten Frei, Chef des Bundeskanzleramtes im Kabinett Merz, die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes so erweitern, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst künftig auch im Inland eingesetzt werden darf. Zum anderen plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, den Verfassungsschutz mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen auszustatten.
Thorsten Frei und Alexander Dobrindt planen eine Machtvergrößerung der Geheimdienste.
Auffällig ist dabei, dass Dobrindt ausgerechnet die sogenannte „Vulkangruppe“ als Anlass nimmt, um eine qualitative Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes zu fordern. Der ungeklärte linksextreme Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung dient ihm als Begründung dafür, den Inlandsgeheimdienst nicht nur personell weiter auszubauen, sondern ihn ausdrücklich mit „operativen Fähigkeiten“ auszustatten. Damit wird ein einzelner, bis heute nicht aufgeklärter Fall zum Hebel für eine strukturelle Machtverschiebung im Sicherheitsapparat – weg vom beobachtenden Nachrichtendienst, hin zu einem Akteur, der nach eigener Erkenntnislage „dagegen vorgehen“ soll. Der Schattenstaat soll sich damit nicht nur nach innen ausdehnen, sondern zugleich exekutiv aufrüsten.
Wolfgang Kubicki kritisierte Freis Vorstoß mit dem Hinweis auf einen Umstand, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Deutschland verfügt nicht über einen, sondern über siebzehn Inlandsgeheimdienste – sechzehn Landesämter plus die Bundesbehörde.„Die einzige Entbürokratisierung, die diese Koalition beherzt angeht, geht zulasten der Grundrechte. Wir haben 17 Inlandsgeheimdienste und brauchen keinen zusätzlichen. Die Ausweitung der Befugnisse des BND wäre ein bundesrepublikanischer Tabubruch sondergleichen. Das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten darf nicht preisgegeben werden!“
Mit dieser Kritik steht der FDP-Politiker nicht allein. Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler verweist auf das im Grundgesetz verankerte Trennungsgebot. Gegenüber NIUS äußert er sich insbesondere zu den Plänen des Bundesinnenministers deutlich: „Den Plan von Dobrindt, aus dem Verfassungsschutz einen Geheimdienst mit operativen Eingriffsbefugnissen zu machen, halte ich für grundsätzlich verfassungswidrig. Die Verfassung kennt das Trennungsgebot: Sie will eine strikte Trennung zwischen einerseits verdeckter, geheimer Sammlung von Informationen und andererseits offener und transparenter Polizeiarbeit mit entsprechenden Befugnissen zu Eingriffen und Zwang. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den grundrechtlichen Freiheiten.“
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