In ihrer neuen Ausgabe gibt sich die ZEIT alle Mühe, ihren Lesern den früheren Linkspartei-Fraktionschef Gregor Gysi in einem Interview als Privatmensch nahezubringen – und zwar erwartungsgemäß als sympathische Person. „Der Linkenpolitiker Gregor Gysi über sein Aufwachsen in der DDR, wie er es schaffte, den Wehrdienst zu verweigern – und wie er heute auf die Erziehung seines Sohnes blickt“, lautet die Gesprächszusammenfassung des Wochenblatts.
Damit wirft die ZEIT nicht nur ein mildes Licht auf Gysi, sondern auch auf die DDR insgesamt. Denn erstens trägt „wie er es schaffte, den Wehrdienst zu verweigern“ zu dem Bild bei, das Gysi gern von sich zeichnet, nämlich als trickreicher Vierteldissident, der sich geschickt zwischen den Lücken des SED-Systems hindurchschlängelte. Zweitens erfährt der westdeutsche Leser: In der DDR konnte man den Wehrdienst verweigern, genauso wie in der Bundesrepublik. So hart, so der Subtext der ZEIT-Formulierung, konnte die Diktatur im östlichen Teilstaat also nicht gewesen sein. Die Geschichte passt also gleich doppelt, einerseits zum medial geförderten Aufstieg der Linkspartei, andererseits zur systematischen Weichzeichnung der DDR, die in Zeiten eines Berliner Enteignungsgesetzes und des Meldestellenwesens für manchen Medienschaffende fast wieder Vorbildcharakter besitzt. Nur: an dieser ZEIT-Interviewinszenierung stimmt nichts. In der DDR existierte keine legale Möglichkeit zur Verweigerung des Armeedienstes. Gysi verweigerte ihn demzufolge auch nicht. In seiner Biografie gibt es auch sonst keinerlei kleine Fluchten oder sogar eine Rebellion, im Gegenteil: als Funktionär diente er bis zum Ende der DDR dem SED-System, und zwar mit überdurchschnittlichem Eifer. Selbst die Wendung der ZEIT „sein Aufwachsen in der DDR“ führt den Leser in die Irre: Das erste Lebensjahr verbrachte der 1948 geborene Gregor Gysi wie seinen Eltern im Westteil Berlins, und auch nach ihrem Umzug in den Osten der Stadt lebte die Familie – Mutter Irene Abteilungsleiterin im Kulturministerium, Vater Klaus Gysi, ab 1966 Kulturminister – im idyllischen Berlin-Johannistal in einer Villa mit Hauspersonal. Man empfing Besucher aus Westdeutschland, England, Frankreich und den USA, Zugang zu westlichen Büchern stellte kein Problem dar. Die Atmosphäre zuhause beschrieb Gysi später selbst als „großbürgerlich“.
Auch einen solchen Spatendienst absolvierte Gysi allerdings nicht. Das wäre für den Ministersohn und überzeugten Sozialisten auch seltsam gewesen, der schon in seinem Jura-Studium ab 1966 den Posten des FDJ-Sekretär seines Jahrgangs übernahm, mit 19 Jahren in die SED eintrat, am Ende des Studiums schon in der Parteileitung der Humboldt-Universität saß und anschließend zügig Karriere machte: mit 24 damals jüngster Anwalt der DDR, SED-Parteisekretär des Berliner Kollegiums der Rechtsanwälte, zum Schluss Vorsitzender des gesamten Kollegiums, also oberster Rechtsanwalt im Staat. Gregor Gysi kam nach eigener Erklärung um jeden Dienst in Uniform, weil ihn die Universität zum Zeitpunkt seiner Einberufung schon immatrikuliert hatte. Für männliche und wehrdiensttaugliche Normalbürger galt, dass sie sich in aller Regel erst nach abgeleistetem Dienst zum Studium einschreiben durften. Nur in einigen sehr raren Fällen erlaubte es die NVA in den sechziger Jahren jungen Männern, erst zu studieren, holte die Betreffenden später aber zum Reservistendienst. Auch das blieb Gysi Jr, erspart, der eben anders als andere die Protektion seinen einflussreichen Funktionärsvaters genoss. Klaus Gysi amtierte ab 1966 nicht nur als Kulturminister und damit oberster Zensor der DDR, er saß auch in der Kulturkommission des Politbüros der SED. Im Jahr 1959 ließ er sich von seiner Frau Irene scheiden, der Kontakt zu seinem Sohn blieb aber bis zuletzt sehr eng. Kurzum: Gregor Gysi nutzte schlicht und einfach sein Privileg als Funktionärssohn, um sich vor dem Wehrdienst zu drücken. In der DDR gab es zu jeder Regel auch Ausnahmen – jedenfalls für bestimmte Bürger. Dass die ZEIT daraus eine „Wehrdienstverweigerung“ macht, erfüllt den Tatbestand der dreisten Geschichtsfälschung.
Nicht nur hier arbeitet die ZEIT die Zeit an dem gefällig-gefühligen und vor allem faktenbefreiten Porträt des früheren SED-Spitzenjuristen und heutigen Linkspartei-Paten. Gleich in der Eingangsfrage geht es erkennbar darum, das Bild eines normalen, bodenständigen DDR-Bewohners statt eines salonsozialistischen Kaders aus dem inneren Zirkel zu zeichnen: „Herr Gysi, Sie sind nicht nur Anwalt und Politiker, sondern ausgebildeter Facharbeiter für Rinderzucht. Was kann von Ihnen über Kühe lernen?“ Tatsächlich absolvierte der ZEIT-Gesprächspartner eine Berufsausbildung mit Abitur in der Fachrichtung Rinderzucht. Diesen Bildungsweg durchliefen viele in der DDR; auch für Funktionärskinder stellte er keine Seltenheit dar, denn er erlaubte es gerade denen mit bürgerlicher Herkunft, das passenden Arbeiterklassen-Pedigree zu erwerben. In der DDR hieß die Berufsausbildung mit Abitur auch „Schnellbesohlung“, da die Vermittlung Abiturstoff und die normalerweise zweijährige Berufsausbildung in nur drei Jahren stattfanden, was oft zu Lasten des fachlichen Teils ging. Jedenfalls arbeitete Gysi nie als Rinderzüchter, seine Erfahrung mit Kühen dürften begrenzt sein. Er antwortet entsprechend unkonkret mit launigem Einschlag, Kühe würden „vorn fressen und hinten treten“. Später möchte das Interviewer-Duo wissen, ob ihr Gast denn in der DDR Privilegien genossen habe.
Das heißt, eigentlich wollen sie es überhaupt nicht wissen, denn Gysi kommt mit der Antwort durch: keine, „nur Besucher und Bücher“ – womit er die oben erwähnten Westbesuche und -Bücher meint. Dann folgt der bemerkenswerte Satz, die DDR habe ihn „jahrzehntelang“ nicht in den Westen reisen lassen. Das traf für den allergrößten Teil der DDR-Normalinsassen zu, solange die SED darin herrschte. Aber nicht auf Gregor Gysi. Er durfte im Januar 1988 privat nach Paris. Kurz danach, im Mai des gleichen Jahres, ging es in spezieller Mission nach Westberlin, um den aus dem Oststaat geflohenen Wissenschaftler Gerhard Fiedler zur Rückkehr zu überreden (allerdings erfolglos). Die versuchte Heimholung Fiedlers fand, wie die Akten später zeigten, unter direkter Aufsicht von Generaloberst Rudi Mittig statt, einer der Stellvertreter von Stasi-Chef Erich Mielke. Außerdem fuhr Gysi zum deutschen Anwaltstag nach München, nach London und Istanbul, jeweils mit dem offiziellen Auftrag, dort die Vorzüge der sozialistischen Rechtsstaatlichkeit anzupreisen. Besonders apart nimmt sich sein Einsatz in Istanbul 1989 aus, wo er unter anderem verfolgten türkischen Anwälten seine Solidarität bezeugte. Fast zur gleichen Zeit, im April 1989, setzte Gysi als Chef des Anwaltskollegiums den Ausschluss seines Kollegen Rolf Henrich und damit dessen Berufsverbot durch. In seinem nur im Westen erschienenen Buch „Der vormundschaftliche Staat. Vom Scheitern des real existierenden Sozialismus“ rechnete Henrich schon Monate vor dem Mauerfall mit der SED ab, die ihn dafür – mit Gysis tatkräftiger Hilfe – zur Unperson machte. Mehrere bei der entscheidenden Sitzung zu Henrichs Ausschluss anwesende sagten später, Gysi habe dort erklärt, wer die Staatssicherheit wie Henrich als Geheimpolizei bezeichne brauche sich über die Konsequenzen nicht zu wundern. Auf Anfrage des SPIEGEL antwortete Gysi 1994, er könnte sich nicht daran erinnern.
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