Sippenhaft in Zeiten der EU-Sanktionen – Meinungsfreiheit oder Mittelalter?

vor etwa 2 Monaten

Sippenhaft in Zeiten der EU-Sanktionen – Meinungsfreiheit oder Mittelalter?
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Sanktionspraxis der Europäischen Union trifft längst nicht mehr nur die gelisteten Personen selbst, sondern greift zunehmend in das Privatleben ihrer Angehörigen ein. Der Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru macht dies auf drastische Weise deutlich: Nach der Sperrung seines eigenen Kontos und der zeitweisen Blockade der Konten seiner Ehefrau sind nun offenbar auch die Ersparnisse seiner pensionierten Mutter eingefroren worden, das berichtete Dogru auf seinem X-Account.

Dabei scheint es sich nicht um eine behördliche Maßnahme zu handeln, sondern um überschießenden Eifer der Comdirekt Bank, denn wie Dogru selbst auf X schreibt, läge der Mutter kein behördliches Schreiben vor, das auf eine Umsetzung einer Sanktionierung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS, Köln) hinweise.

Während die EU ihre Sanktionen formal als Maßnahme gegen „Desinformation“ und „Propaganda“ rechtfertigt, erleben Betroffene und ihre Familien das Sanktionsregime als eine Form der wirtschaftlichen Existenzvernichtung – ohne Strafverfahren, ohne Anklage, ohne Urteil.

Sanktionen waren einst ein Instrument gegen autoritäre Regime und deren Führungseliten. Heute wendet der Rat der Europäischen Union diese Mittel auf Journalisten an, denen vorgeworfen wird, durch ihre Berichterstattung „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ zu schüren und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ zu unterstützen.

Hüseyin Doğru, Berliner Journalist, steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Sein Bankkonto wurde eingefroren, Geld- und Sachspenden an ihn sind rechtlich als Sanktionsumgehung verboten. Mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank bleiben ihm monatlich 506 Euro zur Bestreitung des Lebensunterhalts – ein Betrag, der nach seinen Angaben nicht ausreicht, um eine fünfköpfige Familie zu ernähren. Mahnungen, Inkassoverfahren und die drohende Obdachlosigkeit seien die unmittelbaren Folgen.

Die Sanktionswirkungen beschränken sich aber längst nicht mehr auf ihn: Bereits im März 2026 wurde das Konto seiner Ehefrau zeitweise gesperrt. Die zuständige ZfS begründete dies mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Nun berichtet die Berliner Zeitung über den nächsten Schritt: Die Bank Comdirect habe auch das Konto seiner pensionierten Mutter gesperrt, weil angeblich ein „Kontrollverhältnis“ des Sohnes über ihre Gelder bestehe. Damit ist der Übergang von der individuellen Sanktion zur faktischen familienbezogenen Kollektivhaftung vollzogen.

Nach dem der Berliner Zeitung vorliegenden Schreiben der Comdirect heißt es, die Gelder auf den Konten der Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Dogru, eingefroren“. Verfügungen über Konto und Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile.

Bemerkenswert ist dabei zweierlei:

1. Die Mutter ist selbst nicht gelistet. Sie ist lediglich die Mutter eines sanktionierten Journalisten. 2. Nach ihren Angaben hat sie keinerlei behördliche Mitteilung erhalten – keine Anklage, kein Bescheid einer deutschen Behörde, kein gerichtliches Verfahren. Die Sperre trifft die Ersparnisse der Pensionärin ohne jedes erkennbar rechtsstaatlich strukturierte Verfahren.

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