Nach dem finalen Kollaps der „Correctiv“-Potsdam-Konstruktion vor dem Landgericht Berlin, das dem „Medienhaus“ nicht nur zentrale Behauptungen des Textes „Geheimplan gegen Deutschland“ verbot, sondern den Verantwortlichen auch Manipulation und bewusste Täuschung der Öffentlichkeit bescheinigte, herrscht bei vielen Medien zunächst verbissenes Schweigen. Wer 2024 die lautesten Beiträge zu der politisch-medialen Kampagne beisteuerte, ließ jetzt, 2026, mehrere Tage lang keinen Mucks verlauten. Das gilt vor allem für die Öffentlich-Rechtlichen, also jene Anstalten, die sich das Siegel „Qualitätsjournalismus“ bei jeder Gelegenheit selbst verleihen. Als das Hamburger Landgericht 2025 Klagen gegen „Correctiv“ in bestimmten Punkten ablehnte, machte die ARD umgehend eine Meldung daraus.
Jetzt, nachdem Richter in Berlin einen vorläufigen Schlusspunkt hinter die ausgedachte Geschichte von einem angeblich in Potsdam ausgeheckten „Masterplan“ zur massenhaften Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund setzten, herrschte erst einmal Funkstille. Und dann mit Zeitverzug: ein merkwürdiger Beitrag, in dem das ARD-Hauptstadt-Studio aus der Urteilsbegründung des Berliner Gerichts zitiert, wobei es wesentliche Passagen weglässt, etwa die Feststellung, die Behauptung des „Masterplans“ zur Vertreibung von Staatsbürgern sei „aus der Luft gegriffen“.
Dafür lässt die ARD einen Vertreter von „Correctiv“ umfangreich zu Wort kommen, der sein „Unverständnis“ über die Gerichtsentscheidung zu Protokoll geben darf. Aus der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Höcker, die das Urteil erstritt, zitiert der Sender dagegen kein einziges Wort. Ganz am Schluss des ARD-Beitrags steht der Hinweis: „Anmerkung der Redaktion tagesschau.de hatte 2024 ebenso wie viele andere Medien über die ‚Correctiv‘-Recherche zum Treffen in Potsdam sowie über die Reaktionen darauf berichtet.“
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