„Mein Einsatz für die Meinungsfreiheit ist kein Zeichen von Eigensinn, sondern von Gemeinsinn“

vor 7 Monaten

„Mein Einsatz für die Meinungsfreiheit ist kein Zeichen von Eigensinn, sondern von Gemeinsinn“
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Im Oktober hat der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek als Prozessbevollmächtigter im Namen von Jörg Kuttig Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Kuttig ist Unternehmer, seit über dreißig Jahren in der Immobilienbranche tätig. Er klagt gegen die Internetplattform LinkedIn, die einige seiner Beiträge und sein Konto löschen ließ, weil von ihm zitierte Texte zu Corona-Maßnahmen Ansichten der WHO widersprächen – das will LinkedIn nicht zulassen. Im Gespräch mit Christian Zeller wirbt Kuttig für differenzierte Auseinandersetzung und erläutert, dass Meinungsfreiheit zentral ist – und warum gerade im Krisenfall nicht weniger, sondern mehr Meinungsfreiheit notwendig ist.

Christian J. Zeller: Herr Kuttig, warum erheben Sie Klage gegen LinkedIn?

Jörg Kuttig: Zum einen geht es darum, dass LinkedIn Beiträge von mir gelöscht hat. Insgesamt hat LinkedIn fünfzehn meiner Beiträge entfernt. Sieben davon hat LinkedIn der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt, nachdem ich Einspruch eingelegt hatte. Einen weiteren hat LinkedIn der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt, ohne dass ich Einspruch eingelegt hatte. Die restlichen sieben wurden dauerhaft entfernt.

Zudem hat LinkedIn dreimal mein Konto gesperrt. Die beiden ersten Male jeweils nur für wenige Tage, beim dritten Mal endgültig. Zur Begründung hat LinkedIn allerdings nur die letzten drei der dauerhaft entfernten Beiträge angeführt.

Worum geht es in diesen drei Beiträgen?

Es handelt sich um Zitate von Wissenschaftlern, die sich kritisch zum Umgang der Politik mit der Corona-Problematik geäußert haben. Mit dem ersten Beitrag habe ich einen Soziologen und Historiker zitiert, nämlich Dr. Alexander Zinn, der insbesondere zu sozialhistorischen Fragen von Diskriminierung und Verfolgung forscht. Er hat mit einem am 8. Januar 2022 in der Berliner Zeitung veröffentlichten Artikel gegen die Ausgrenzung Ungeimpfter argumentiert.

Mit dem zweiten Beitrag habe ich eine sich selbst „7Argumente“ nennende Gruppe von einundachtzig Wissenschaftlern zitiert, zu der unter anderem Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Siegen, und Prof. Dr. Katrin Gierhake, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg gehören. Die Gruppe hat am 9. März 2022 einen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, in dem sie gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 argumentiert hat.

Und der dritte Beitrag?

In dem habe ich „KRiStA“ zitiert. Das steht für „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“. Es handelt sich um eine Gruppe von Volljuristen, die sich ebenfalls mit rechtswissenschaftlichen Argumenten gegen eine Impfpflicht gewendet hat, ebenfalls mit einem offenen Brief an alle Mitglieder des Bundestages. Das war am 4. April 2022.

Aus welchem Grund sind die Beiträge gelöscht und das Konto gesperrt worden?

Die Beiträge sind gelöscht worden, weil die von mir zitierten Aussagen der Wissenschaftler im Widerspruch zu Leitlinien der WHO stehen. So etwas darf nach den Community-Richtlinien von LinkedIn nicht gepostet werden. Das Konto wurde dann am 15. April 2022 dauerhaft gesperrt, weil ich wiederholt solche Beiträge gepostet habe.

Dagegen gehen Sie gerichtlich vor. Mit Erfolg?

Bislang noch nicht. Zwar gab es in der ersten Instanz am 2. Juli 2024 durch das Landgericht Berlin II ein geteiltes Urteil, wonach LinkedIn die Löschung der Beiträge aufrechterhalten darf, aber mein Konto entsperren muss. Allerdings hat in der zweiten Instanz am 18. September 2025 das Kammergericht Berlin vollständig zugunsten LinkedIns entschieden. Nun habe ich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Worauf ist diese Beschwerde gestützt?

Stellungnahmen der WHO werden von LinkedIn zu Dogmen erhoben, sie dürfen in LinkedIn-Beiträgen nicht hinterfragt werden. Das verstößt meines Erachtens gegen unsere Verfassung, insbesondere gegen das in Artikel 5 Grundgesetz festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung. Und die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Element unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

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