Niemand konnte annehmen, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD in ihrem Verlangen nach dem bisherigen Sitzungssaal der SPD im Bundestag entsprechen. Diesen Anspruch gibt es ebenso wenig wie den auf Vorsitze der AfD in Ausschüssen, Zugang zu Geheiminformationen und einen Vizepräsidenten. Einfach weil diese früher selbstverständlichen parlamentarischen Gepflogenheiten allein vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten abhängen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet sein Nein zum Verlangen der AfD, als zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen, mit süffisantem Spott: „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Wenn Medien die Auseinandersetzung als Symbol darstellen, weil die SPD den Raum nach der sozialdemokratischen Ikone Otto Wels benannt haben, der 1933 im Reichstag die historische Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gehalten hat, geht das an der Sache vorbei.
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