Es wurden keine Fehler gemacht. Johannes Fechner, der Justiziar der SPD-Fraktion, betont: „Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.“ Die Ergebnisse seien bei Bedarf längst korrigiert worden. Das BSW, das bei der letzten Bundestagswahl 4,981 Prozent geholt und damit denkbar knapp den Einzug in den Bundestag verpasste, hatte beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Neuauszählung der Stimmen gefordert. Bereits am 22. April hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Partei Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt.
Am Donnerstagabend schmetterte das Parlament im Plenum den Vorstoß ab. Der BSW-Parteivorsitzende Fabio De Masi sagte, dass Deutschland womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit habe. Die Bedenken nahmen CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke nicht ernst. Dabei hatte eine ähnliche Arroganz bereits bei der berüchtigten Berliner „Pannenwahl“ geherrscht, als trotz auffälliger Probleme am Wahltag mehrfach kolportiert wurde, die Zustände hätten die Wahl nicht berührt. Dass es eben keine „Pannenwahl“ war, sondern es Ungereimtheiten, Verwechslungen, Ungenauigkeiten und zuletzt auch Manipulationen gab, hat TE damals dokumentiert.
Sahra Wagenknecht hatte wie ihre Parteikollegen dieses Ergebnis bereits vor der Ablehnung erwartet. Sie sprach von einer „Blamage“ für den Bundestag. „Dass bei einer Wahlprüfung Abgeordnete Richter in eigener Sache sind und dies schamlos ausnutzen, kennt man sonst nur aus einer Bananenrepublik“, so die BSW-Gründerin. Zuvor hatte der Wahlprüfungsausschuss mit großer Mehrheit zugestimmt, den Einspruch des BSW abzuweisen – der Bundestag schloss sich der Ansicht lediglich an und bildete die dortigen Mehrheiten ab.
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