Seit 2013 förderte das Auswärtige Amt die muslimische Hilfsorganisation „Islamic Relief Deutschland“ (IRD) mit Millionenbeträgen. Dabei war bereits damals bekannt, dass die Organisation Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft pflegte, wie aus dem baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2009 hervorgeht. Dennoch stellte das Auswärtige Amt die Förderung erst im Jahr 2019 ein. Darüber war auch der Bundesrechnungshof entsetzt, wie jetzt die Prüfberichte der Behörde zeigen.
Die Berichte sollten ursprünglich geheim bleiben, wurden allerdings auf Klage der Islamismuskritikerin Seyran Ateş und des Instituts für Weltanschauungsrecht nach einem fünfjährigen Rechtsstreit offengelegt. Die Berichte liegen der Welt am Sonntag und dem ARD-Magazin Report Mainz in geschwärzter Form vor. Bereits im ersten Bericht zieht der Rechnungshof ein düsteres Fazit: Das Auswärtige Amt „vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf“.
Eigentlich seien die Behörden „in eigener Verantwortung aufgefordert, bei Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von einer Förderung betreffender Organisationen abzusehen“, heißt es in dem Bericht weiter. Das Außenministerium habe sich „über zwingend zu ziehende Konsequenzen […] hinweggesetzt“, zitiert die Welt aus dem Bericht. Es sei schlicht „nicht nachvollziehbar“, aus welchen Gründen das Auswärtige Amt die „klare und bindende Weisung“ aus dem Jahr 2009, von der Zusammenarbeit mit dem IRD abzusehen, ignoriert habe. Die Behörde sei dazu aufgefordert worden, „die Förderung von IRD einzustellen“.
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