Es gibt Entscheidungen, die sind richtig und doch falsch. Die CDU/CSU hofft, sich aus der Nummer mit der Wahl der radikal links-ideologisch agierenden Richterin Frauke Brosius-Gersdorf und der grünen Aktivisten-Professorin Ann-Katrin Kaufhold herauswinden zu können, indem nicht die zweifelhafte Verfassungstreue, sondern tatsächlich bestehende Plagiatsvorwürfe die Wahl verhindern sollen.
Es ist richtig: Wer offensichtlich Teile der Dissertation des Ehemanns ohne Quellenangabe als eigene Dissertation eingereicht hat, kann sich nicht auf die eigene Qualifikation berufen. Abschreiben gilt nicht.
Doch die mangelnde fachliche Qualifikation Brosius-Gersdorfs war schon vorher erkennbar. Ihre Begründungen, vorgelegt in vielen Schriften und Reden, waren nie sauber verfassungsrechtlich, sondern vermengt mit politischem Klein-Klein, wie man es in jedem Ortsverband der SPD beim dritten Bier daher brabbelt, und mit klar ideologisch motivierten Aussagen.
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