Prozesse von Impfgeschädigten: Warum dieses Urteil des Bundesgerichtshofs alles verändern könnte

vor 4 Monaten

Prozesse von Impfgeschädigten: Warum dieses Urteil des Bundesgerichtshofs alles verändern könnte
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Bislang haben mutmaßlich Impfgeschädigte vor deutschen Gerichten meist schlechte Karten. Viele Verfahren enden zu ihrem Nachteil – nicht selten daran, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis stellen, dass eine Erkrankung auf die Impfung zurückzuführen ist. Genau diese in der Praxis oft zu Lasten der Kläger wirkende Argumentationslinie stellt der Bundesgerichtshof (BGH) nun in zentralen Punkten infrage.

Das Urteil vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24) könnte deshalb tatsächlich ein Gamechanger sein – nicht, weil der BGH Impfschäden bejaht hätte, sondern weil er die Hürden für Kläger deutlich absenkt.

Im Zentrum steht eine 40-jährige Zahnärztin. Sie wurde am 5. März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff „Vaxzevria“ geimpft. Kurz darauf traten Symptome auf: Kribbeln in der Hand, später ein vollständiger Hörverlust auf dem rechten Ohr, begleitet von Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen und Taubheitsgefühlen. Die Diagnose lautete: „idiopathischer Hörsturz“ – also ohne feststellbare Ursache. Die Klägerin machte dennoch die Impfung verantwortlich und verklagte den Hersteller. Sie argumentierte unter anderem, der Impfstoff habe ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis und die Produktinformationen seien unzureichend gewesen.

Sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wiesen die Klage ab. Die Gerichte folgten im Kern einer Argumentationslinie, nach der die Kausalität nicht hinreichend nachweisbar sei, der Zusammenhang nicht plausibel genug erscheine und alternative Ursachen nicht ausgeschlossen seien. Daraufhin ging die Klägerin in Revision – und hatte damit vor dem Bundesgerichtshof Erfolg: Der BGH hebt das Urteil auf und verweist den Fall zurück an das Berufungsgericht. Entscheidend ist dabei nicht das Ergebnis im Einzelfall, sondern die grundsätzliche Korrektur der Bewertungsmaßstäbe.

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