Die verurteilte Linksextremistin Lina E. muss den Rest ihrer Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden verworfen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass der noch offene Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird.
Das OLG Dresden hatte bereits am 20. März beschlossen, die Vollstreckung des Strafrests auszusetzen. Der Generalbundesanwalt legte dagegen Beschwerde ein. Diese hatte aufschiebende Wirkung; die Entlassung konnte deshalb zunächst nicht vollzogen werden. Mit der Entscheidung des BGH ist dieser Weg nun frei.
Der 3. Strafsenat stützt sich auf ein psychologisches Sachverständigengutachten. Danach könne Lina E. eine „günstige Prognose“ für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Der BGH begründet dies insbesondere damit, dass sie sich „von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt“, sich im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive habe.
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