Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln für die AfD wird rechtskräftig

vor 5 Monaten

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln für die AfD wird rechtskräftig
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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das VG Köln im Eilverfahren der AfD Recht gegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln, sowie die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung zu unterlassen, dürfte nun rechtskräftig werden. Laut der dpa teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Vorausgegangen ist dem, dass sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das berüchtigte und peinliche „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nun genauer ansehen wolle, nachdem er bei Amtsübernahme die schülerhafte Zitatensammlung des Amts mehr oder weniger ignoriert hatte.

Zwei Schlussfolgerungen resultieren aus der Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Erstens weiß man, dass mit dem „Gutachten“ kein Blumentopf zu gewinnen ist, und zweitens wird die AfD nun verstärkt beobachtet werden, denn der Sprecher des Bundesinnenministeriums fügte hinzu, dass man sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren wolle und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen werde. V-Leute werden vermehrt zum Einsatz kommen, wohl auch agents provocateurs, die man natürlich niemals nicht keinesfalls und überhaupt nicht einsetzen wird, klar. Vielleicht wird man bis dahin auch Gesetze verschärfen, ihnen einen linken Drall geben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte behauptet, dass Bevölkerungsgruppen in Deutschland abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Das mag zutreffen, doch nicht durch die AfD, denn in der Tat werden in Deutschland „weiße“ Jungen und Männer, Weiße, Heterosexuelle, Deutsche von Herkunft („Kartoffel“, „Hundeclan“ oder „Köterrasse“) abgewertet.

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