Berliner Polizei darf künftig in Wohnungen einbrechen, um Schadsoftware zu installieren

vor 8 Monaten

Berliner Polizei darf künftig in Wohnungen einbrechen, um Schadsoftware zu installieren
Bildquelle: Apollo News

Eine Novelle des Polizeigesetzes in Berlin soll es der Polizei ermöglichen, zur Installation eines „Staatstrojaners“ auf digitalen Endgeräten in Wohnungen von Verdächtigen einzubrechen. Für die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ und heimliche Online-Durchsuchungen soll es nicht mehr zwingend sein, Geräte von außen zu hacken, berichtet heise. Stattdessen kann die Polizei ihre Schadsoftware direkt vor Ort und ohne Wissen der Betroffenen installieren.

Das „verdeckte Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten“ wird zum Standard, wenn eine Ferninstallation technisch nicht erreicht wird. In der Praxis könnte die Software per USB-Stick überspielt werden. Um Zugriff auf die Geräte zu erhalten, muss die Polizei aber zunächst in die Wohnung des Betroffenen hineinkommen. Damit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung berührt.

Besonders in Kombination mit dem Einsatz von Videokameras in den Privatwohnungen sorgt das Vorgehen für Kritik. Sogenannte „Bodycams“ filmen die Tätigkeit von Polizeibeamten aus der Ego-Perspektive mit und nehmen auch Ton auf. Bislang war deren Einsatz nur in öffentlich zugänglichen Räumen gestattet. Nun wird er auf private Wohnungen ausgedehnt, wenn Gefahr für Leib und Leben bestehen könnte. Die so gewonnenen Daten könnten auch zum Training von KI-Algorithmen genutzt werden – Paragraph 42d des neugefassten Gesetzes ermöglicht eine erhebliche Dehnung der Zweckbindung vieler Daten.

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