Ab dem kommenden Schuljahr dürfen Lehrerinnen offiziell mit Kopftuch unterrichten. Berliner CDU und SPD berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023, das pauschale Verbote für verfassungswidrig erklärte. Doch faktisch wurde das Kopftuch bereits seit März 2023 in Schulen geduldet; das neue Gesetz liefert lediglich das juristische Siegel.
CDU-intern gab es ein leises Murren, doch am Ende dominierte der Gehorsam gegenüber dem Koalitionsvertrag. Die SPD freut sich: Man mache sich „ehrlich“, sagt Fraktionschef Raed Saleh. Die Grünen gehen weiter und fordern Kopftücher sogar bei Polizistinnen, während die AfD das Vorhaben als „Todesstoß für staatliche Neutralität“ beschreibt. Das Abstimmungsergebnis am 10. Juli wird daran nichts ändern.
Damit rückt Berlin exakt in die Phase, die Susanne Schröter bereits vor fünf Jahren skizzierte. Phase 1: Forderung nach Ausnahmegenehmigungen in staatlichen Einrichtungen – längst erledigt. Phase 2: gesellschaftliche Normalisierung und moralischer Druck, das Kopftuch oder Verschleierung als Zeichen weiblicher Selbstbestimmung zu verkaufen, ebenfalls weit gediehen. Phase 3 bedeutet: Islamistische Akteure nehmen gezielt Einfluss auf Politik und Justiz, um das Kopftuch rechtlich abzusichern und als zulässiges Symbol im Staatsdienst zu verankern. Genau das setzt das Berliner Abgeordnetenhaus nun um.
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