AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt kann der Staat die Waffen wegnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg im August. Wie die Bild berichtet, wurden daher in dem Bundesland bereits 17 AfD-Mitgliedern die Waffen- beziehungsweise Jagdscheine weggenommen. Zusätzlich wird dies in 122 weiteren Fällen geprüft. In Sachsen-Anhalt wird die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
„Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, heißt es in dem Urteil der Magdeburger Oberverwaltungsrichter. Im Klartext: Die Parteimitgliedschaft in der AfD reicht aus, um die Waffen zu entziehen.
Einer, dem seine Waffen weggenommen wurden, noch bevor die Richter in Magdeburg den umfassenden Waffenentzug genehmigten, ist Marcel Pries. Der 48-jährige Dachdeckermeister war Jäger und besaß deswegen mehrere Waffen, die er bereits Mitte Juli verkaufen musste. Es handelt sich dabei um eine Kurz- und sechs Langwaffen. „Die Waffenbesitzkarte wurde mir entzogen. Ich darf nicht mehr jagen. Meine demokratische Zuverlässigkeit wird infrage gestellt. Das ist Blödsinn“, sagte Pries zur Bild.
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