Das fiskalpolitische Schreckensurteil stammt eigentlich aus dem September des vergangenen Jahres. Seinerzeit entschied das Bundesverfassungsgericht, dass weite Teile der Beamtenbesoldungspraxis über einen längeren Zeitraum nicht gesetzeskonform erfolgt waren. Hintergrund war die zu geringe Besoldung Berliner Landesbeamter. Die vom Gericht neu gefassten Regeln zur Mindestbesoldung von Staatsdienern besitzen bundesweite Geltung, weshalb die Politik nun unter Zugzwang steht.
Die Vergütung der verbeamteten Staatsdiener müsse bei wenigstens 80 Prozent des mittleren Einkommens vergleichbarer Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft liegen, urteilten die Karlsruher Richter seinerzeit.
Der Dienstherr hat gegen diese Vorgabe über lange Jahre verstoßen und ist nun gezwungen, eine entsprechende Kompensation für den Zeitraum seit 2020 zur Verfügung zu stellen. Auf den deutschen Staat (präziser: auf den deutschen Steuerzahler) kommen hier möglicherweise Zusatzkosten von bis zu 7,6 Milliarden Euro im Personalbereich zu.
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