Ab dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg strengere Regeln für Raucher. Mit der Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes wird das Rauchverbot auf weitere Orte ausgeweitet und erstmals auch auf E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas.
Das Verbot gilt künftig an zahlreichen öffentlich zugänglichen Orten. Betroffen sind unter anderem Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die Außenbereiche von Zoos, Freizeitparks und Freibädern. Auf Schulhöfen sollen Raucherzonen künftig vollständig wegfallen.
Unklar bleibt allerdings, wie weit das Verbot im Einzelfall reicht. Gerade bei Haltestellen stellt sich die Frage, welcher Bereich noch dazuzählt – ob also nur der unmittelbare Wartebereich betroffen ist oder auch angrenzende Flächen.
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